Die Sonne scheint, der Grill ist angeworfen und Sie genießen ein kaltes Bier – klingt nach einem entspannten Sommertag. Auch Wespen erfreuen sich dem Grillschmaus in vielen Gärten. Helfen weder Hausmittel noch wildes Fuchteln, um die ungebetenen Gäste zu vertreiben, greifen einige Gartenbesitzer zur Fliegenklatsche. Dabei stellt sich die Frage: Dürfen Sie die Insekten töten oder erwartet Sie im schlimmsten Fall ein hohes Bußgeld?
Alles auf einen Blick:
- Wespen können im heimischen Garten zwar nerven und ein Stich schmerzt, jedoch sind sie äußerst wichtig für die Natur und das ökologische Gleichgewicht.
- Grundsätzlich sind in § 39 BNatSchG alle wildlebenden Tiere geschützt.
- Einen besonderen Schutz für bestimmte Tierarten regelt § 44 BNatSchG.
- Dabei gehören beispielsweise Hornissen und Knopfhornwespen zu besonders geschützten Arten.
- Je nachdem gegen welchen Paragrafen Sie verstoßen, welchen Grund das Vergehen hat und in welchem Bundesland Sie sich befinden, kann die Strafe unterschiedlich teuer ausfallen.
- Möchten Sie ein Nest beseitigen oder umsiedeln, erkundigen Sie sich in jedem Fall bei einem Fachmann für Schädlingsbekämpfung.
- Grundsätzlich ist für die Beseitigung eine Genehmigung notwendig. Die Beantragung dieser übernimmt in vielen Fällen der Fachmann.
Wespenarten
Wespen gehören, wie auch Bienen und Hummeln, zur Insektenordnung der Hautflügler, die im Wissenschaftlichen auch als Hymenoptera bekannt sind. Die Ordnung unterteilt sich in zwei Familien: Apidae und Vespidae. Zu letzterer zählen Wespen, während der Familie der Apidae Bienen und Hummeln angehören.
Wie erkennen Sie Wespen?
Bienen und Hummeln sind in der Regel deutlich stärker behaart als die Wespen. Somit lassen sich die Familien, und damit auch Bienen und Wespen, aufgrund der Behaarung unterscheiden. Die Familie der Vespidae ist vor allem durch die sogenannte Wespentaille gekennzeichnet. Diese meint eine dünne Stelle zwischen dem vorderen Teil des Körpers und dem Hinterleib.
Welche Wespenarten gibt es?
Innerhalb der Familie der Vespidae, auch Faltenwespen genannt, können Sie zwischen verschiedenen Arten differenzieren. Weltweit gibt es über 60 Wespenarten, von denen circa 16 in Deutschland vorkommen. Dabei bilden die Unterfamilien der Echten Wespen und Feldwespen die Gruppe der sozialen Faltenwespen.
Welche Wespenarten gibt es in Deutschland?
In Deutschland leben rund 16 Wespenarten. Zu den am verbreitetsten Arten gehören:
- Hornissen
- Gemeine Wespe
- Deutsche Wespe
- Waldwespe
- Sächsische Wespen
Wie lassen sich die Wespenarten unterscheiden?
Betrachten Sie die Insekten aus der Nähe, können Sie meist leicht zwischen den verschiedenen Arten differenzieren. Dabei verrät das Kopfschild, die Größe und die Farbe der Tiere, welcher Art sie angehören. Innerhalb einer Wespenart unterscheiden sich auch die einzelnen Wespen je nach Geschlecht und Funktion in ihrer Größe. Grundsätzlich besteht ein Wespenvolk aus den Männchen und den weiblichen Wespen, die sich wiederum in zwei Gruppen unterteilen. Zum einen die fruchtbaren Weibchen, die als Larve in einer bestimmten Zelle leben, dort speziell gefüttert werden und potentielle Königinnen sind. Zum anderen die Arbeiterinnen, die am Ende des Jahres, wie auch die Männchen, sterben und für die Nahrungssuche zuständig sind.
Hornissen
Die Hornisse hebt sich vor allem durch ihre Größe und ihre Farbe ab. Während andere Arten bis zu 20 Millimeter lang werden können, erreichen weibliche Hornisse eine Länge von bis zu 35 Millimetern. Arbeiterinnen sind 18 bis 25 Millimeter und männliche Exemplare 20 bis 25 Millimeter lang. Im Gegensatz zu typischen, gelbschwarzen Wespen ist die Hornisse rotbraun. Sie gilt nach § 44 BNatSchG als besonders geschützte Art.
Gemeine Wespe
Die Gemeine Wespe zeichnet sich durch einen schwarzen, nach unten auslaufenden Längsstreifen auf dem Kopfschild aus. Das heißt, zwischen ihren Augen befindet sich ein schwarzer Streifen auf gelbem Untergrund. Die weiblichen Tiere werden bis zu 20 Millimeter, die Arbeiterinnen 11 bis 14 Millimeter und die männliche Gemeinen Wespen zwischen 13 und 17 Millimeter groß. Für sie gilt der allgemeine Artenschutz nach § 39 I Ziffer 1 BNatSchG.
Deutsche Wespe
Die Deutsche Wespe ist hinsichtlich der Größe wie die Gemeine Wespe. Ausschließliche die Arbeiterinnen werden mit 12 bis 16 Millimetern etwas länger. Erkennen können Sie die Deutsche Wespe an einem oder drei schwarzen Punkten auf dem Kopfschild. Hier greift der generelle Artenschutz nach § 39 I Ziffer 1 BNatSchG.
Waldwespe
Die Waldwespe hat weder Streifen noch Punkte zwischen ihren Augen. Sie hat ein komplett gelbes Kopfschild und wird in weiblicher Form 17 bis 20 Millimeter und als Arbeiterin und als Männchen 13 bis 15 Millimeter groß. Auch für sie gilt der generelle Artenschutz nach § 39 I Ziffer 1 BNatSchG.
Sächsische Wespe
Ein größerer, schwarzer Fleck mit zacken- oder zahnartiger Formung am oberen Ende kennzeichnet die Sächsische Wespe. Weibchen werden bis zu 17 Millimeter, Männchen zwischen 13 und 15 Millimeter und Arbeiterinnen bis zu 13 Zentimeter lang. Sie unterliegen dem allgemeinen Artenschutz nach § 39 I Ziffer 1 BNatSchG.
Eigenschaften
Wespen bilden, anders als meist vermutet, ein einjähriges Volk. Sie leben von Frühjahr bis Herbst. Bis auf einige wenige fertile (= fruchtbare) Weibchen stirbt das Wespenvolk spätestens mit Einbruch der kalten Jahreszeit. Sie ernähren sich von fleischlicher Nahrung, wie Schmetterlingen und Fliegen, und von Säften, Blütennektar und Früchten.
Wie ist der Lebenszyklus einer Wespe?
Wespenstaaten sind vom Frühjahr bis zum Herbst aktiv und auf Nahrungssuche. Im Herbst stirbt ein Großteil der Wespen. Einige auserwählte weibliche Exemplare überwintern jedoch, nachdem sie von den männlichen Tieren begattet wurden. Diese Königinnen legen einen Teil der Eier im Frühjahr ab, damit die daraus schlüpfenden Arbeiterinnen sich um den Ausbau des Nestes kümmern. Danach legen sie die restlichen Eier ab, woraus ein neuer Wespenstaat entsteht.
Die nächsten potentiellen Königinnen fliegen nicht aus, sondern bleiben als Larven in einer bestimmten Zelle und werden dort mit Nahrung versorgt. Bevor die männlichen Wespen sterben, befruchten sie die fruchtbaren Weibchen, die in der Zelle gefüttert wurden. Diese sterben nicht, sondern suchen sich daraufhin eine Überwinterungsmöglichkeit. Die Arbeiterinnen und die Männchen sterben und der Zyklus wiederholt sich entsprechend.
Wovon ernähren sich Wespen?
Auf dem Speiseplan der Larven, die am Ende des Zyklus als fertile Weibchen dienen, stehen Beutetiere wie Fliegen. Die Arbeiterinnen besorgen die Nahrung und verfüttern sie an die Larven. Die ausgeflogenen Wespen ernähren sich von Blütennektar, Säften und Früchten.
Julian Vasel – Schädlingsbekämpfer
Wie nützlich sind Wespen?
Wespen sind ständig auf der Suche nach Nahrung – auch für ihre Larven. Befinden sich in Ihrem Garten viele dieser Tiere, sorgt das dafür, dass dieser von Läusen und anderen kleinen Schädlingen befreit wird. Wespen schützen demnach Ihre Pflanzen, unterstützen den Kreislauf des Ökosystems und sind essenziell für die Natur.
Was mögen Wespen nicht?
Um die Insekten fernzuhalten, kursiert eine Vielzahl von Tipps im Internet. Zitronenmelisse, Minze und Lavendel gehören zu den Pflanzen, die Wespen nicht ausstehen können und bei deren Anwesenheit sie fernbleiben. Auch das Anzünden von Kaffeepulver beziehungsweise -bohnen soll als Abschreckung dienen, da die Tiere Abstand von den freigesetzten Röstaromen nehmen.
Julian Vasel – Schädlingsbekämpfer
Naturschutz
Funktioniert das Vertreiben mit Hausmitteln nicht, greifen viele zur Fliegenklatsche. Das ist jedoch nicht empfehlenswert, denn das Töten einer unter Naturschutz stehende Wespe kann ein Bußgeld zur Folge haben und äußerst teuer werden.
Welche Gesetze gibt es?
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt, welche Arten in welchen Fällen getötet werden dürfen. Relevant ist zum einen der § 39 I Ziffer 1 des BNatSchG, der grundsätzlich verbietet, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder auch zu töten. Dabei klärt der Einzelfall, was als vernünftiger Grund anzusehen ist.
In § 44 BNatSchG wird verboten, besonders geschützte Arten zu töten, zu fangen und zu verletzen. Außerdem untersagt das Gesetz die Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten. Im Falle von speziell geschützten Wespenarten betrifft das deren Nester.
Sind Sie allergisch oder befinden sich in unmittelbarer Gefahr, ist das Töten der Insekten allerdings erlaubt. Dies betrifft vor allem Allergiker, bei denen ein Stich tödlich enden kann.
Kommt es zu einer Anklage, wird im Einzelfall darüber entschieden, ob es sich dabei um einen triftigen Grund handelt. Im Bundesnaturschutzgesetz regelt der § 69 die Bußgeldvorschriften.
Beim Bundesamt für Naturschutz finden Sie sogenannte Rote Listen. Diese beinhalten vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten deutschlandweit. Auf den jeweiligen Seiten des Landesamts für Umwelt finden Sie diese Informationen bezogen auf die einzelnen Bundesländer.
Wann dürfen Sie gegen Wespen vorgehen?
Haben Sie einen wichtigen und vernünftigen Grund, können Sie eine Genehmigung zur Beseitigung der Tiere und ihrer Nester beantragen. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen und bei Bedarf relevante Dokumente wie die Bestätigung einer Allergie eines Arztes beinhalten. Wird der Antrag genehmigt, dürfen Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer beauftragen.
In vielen Fällen empfiehlt es sich, zuerst einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Viele Betriebe übernehmen die Antragstellung für Sie und beseitigen oder siedeln das Nest nach Erhalt der Genehmigung um.
Welche Wespenarten sind besonders geschützt?
Zu den besonders geschützten Wespenarten zählen beispielsweise die Kreisel- und Knopfhornwespe und die Hornisse. Die am häufigsten vorkommenden Gemeinen Wespen und Deutschen Wespen sind nach § 44 BNatSchG nicht besonders geschützt, unterliegen aber dennoch dem § 39 I Ziffer 1. Dies gilt ebenso für die Waldwespe und die Sächsische Wespe.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Verstoßen Sie gegen eines der Gesetze, drohen hohe Strafen. Wie hoch diese sind, hängt vom Einzelfall und dem Grund für Ihr Vergehen ab. Zudem ist relevant, in welchem Bundesland Sie sich befinden. Im Prinzip kann die Höhe des Bußgeldes bei einem Verstoß gegen § 39 BNatSchG bis zu 10.000 Euro und bei einem Vergehen gegen § 44 BNatSchG bis zu 50.000 Euro betragen. Es sei jedoch gesagt, dass es sich hierbei um Höchstsätze handelt und die Strafen in der Regel deutlich niedriger ausfallen.
Fazit
Wenn Sie von Wespen geärgert werden und sie mit herkömmlichen Hausmitteln nicht loswerden, sollten Sie bei dem Griff zur Fliegenklatsche zweimal überlegen. Ob Sie für das Töten einer Wespe ein Bußgeld bekommen können oder nicht, hängt grundsätzlich erstmal nicht von der Wespenart ab. Im Bundesnaturschutzgesetz verbietet § 39 I Ziffer 1 das Beunruhigen, Verletzen, Fangen und Töten von wildlebenden Tieren – darunter fallen auch jegliche Wespenarten. Töten Sie die ungebetenen Gäste ohne triftigen Grund, laufen Sie Gefahr, ein hohes Bußgeld verordnet zu bekommen. Bei einem Verstoß gegen den allgemeinen Artenschutz können bis zu 10.000 Euro Strafe die Folge sein. Bei besonders geschützten Arten, wie der Hornisse und der Knopfhornwespe, greift § 44 BNatSchG und das Bußgeld kann deutlich höher ausfallen.
In Ausnahmefällen und mit vernünftigem Grund, wie einer Allergie oder einer unmittelbaren Gefahr, ist das Töten einer Wespe und das Beseitigen oder das Umsiedeln eines Nestes jedoch gestattet. Dafür bedarf es einer Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Holen Sie sich vorab den Rat eines Experten, denn viele Fachbetriebe kümmern sich von der Beantragung einer Genehmigung bis zur Beseitigung oder Umsiedlung um den ganzen Prozess.
Über unseren Experten Julian Vasel

Julian Vasel ist seit 2012 von der Handelskammer Mittelfranken geprüfter Metallbaumeister und war danach einige Jahre in der Schädlingsbekämpfung und Schädlingsprävention als von der Industrie und Handelkammer geprüfter Schädlingsbekämpfer tätig.
Nach einem darauffolgenden Studium begann er als Produktmanager bei DS Digitale Seiten. Als Experte steht er uns für Fragen rund um Schädlingsbekämpfung und Metallbau zur Verfügung.