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Schädlingsbekämpfung allgemein

Mietrecht bei Ungeziefer

Schaedlingsvernichtung.de Team
Verfasst von Schaedlingsvernichtung.de Team
Zuletzt aktualisiert: 01. Juni 2021
Lesedauer: 5 Minuten
© LightFieldStudios / istockphoto.com

Ungeziefer wie Motten, Mäuse, Ratten, Bettwanzen oder andere krankheitsübertragende Schädlinge will niemand in seinem Haus haben. Wie das Mietrecht bei Ungeziefer für Mieter und Vermieter aussieht und was bei Ungeziefer zu tun ist, erfahren Sie auf Schaedlingsvernichtung.de!

Leider kommt es in manchen Haushalten zum Ungezieferbefall, sodass das Leben in den eigenen vier Wänden gesundheitlich eingeschränkt wird. Wann weist eine Wohnung Mängel auf?Was sind die Rechte eines Mieters bei Ungeziefer? Wird die Miete bei Ungeziefer in der Wohnung gemindert? Wer bezahlt die Schädlingsbekämpfung? Was Sie als Mieter in solch einem Fall beachten müssen, erfahren Sie auf Schaedlingsvernichtung.de!

Wann ist eine Wohnung mangelhaft?

Wenn dem Mieter Mängel in der Wohnung auffallen, dann kann er von seinen Rechten als Mieter Gebrauch machen. Die Wohnung ist mangelhaft, wenn die im Vertrag festgelegten Bedingungen und zugesicherten Eigenschaften fehlen. Der Mangel kann am Mietobjekt selbst festgestellt werden. Ungeziefer in der Wohnung kann das Leben in ihr unmöglich machen. Wenn es sich jedoch nur um einzelne Ameisen handelt, die schnell zu beseitigen sind, dann ist kein Mangel vorhanden. Sollte das Leben durch das Ungeziefer gesundheitlich gefährdet sein, muss der Vermieter laut §536c Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über diesen Mangel informiert werden:

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Was kann der Mieter tun, um die Ursachen des Schädlingsbefalls zu bekämpfen?

Jeder Mieter hat grundsätzlich die Aufgabe seinen Wohnraum so sauber und hygienisch zu halten, dass kein Ungeziefer entstehen oder angelockt werden kann. Das heißt, dass Lebensmittel in verschlossenen Packungen oder Glasgefäßen aufzubewahren sind. Der Mülleimer sollte vor allem nachts über stets gut verschlossen sein, um keine Ratten und Mäuse anzulocken, die ihren Müll ausplündern und somit vielleicht auch ins Haus gelangen. Kellerfenster und Fenster in Souterrainwohnungen sollten nachts ebenfalls verschlossen werden.

Doch auch wenn der Mieter seinen Wohnraum hygienisch und sauber hält, kann es dennoch zum Ungezieferbefall kommen. Es kann auch passieren, dass sich Ungeziefer in gebrauchten Möbeln befinden, weil diese sich lange in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit befanden. Hat der Mieter erkannt, dass die Ursache(n) seines Ungezieferbefalls bei ihm selbst liegen, sollte schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden, um das Problem zu beseitigen. Damit nicht unnötig viel Geld, Zeit und Kraft durch falsche bzw. unwirksame Mittel in der Schädlingsbekämpfung investiert werden, sollte eine professionelle Meinung eines Fachmanns herangezogen werden. Nimmt der Ungezieferbefall überhand oder liegt die Ursache nicht beim Mieter, sondern am Mietobjekt selbst, sollte der Vermieter informiert werden.

UNSER TIPP:
Hausmittel stellen oft eine Alternative bei Schädlingsbekämpfung dar. Manchmal helfen bestimmte Duftstoffe, wie u.a. Teebaumöl, Pfefferminzblätter, Zitrone usw., um das Auftreten von Mücken und Ameisen zu verhindern.


Was tut der Vermieter bei Schädlingen im Haus?

Der Vermieter muss bei Vertragsabschluss den Mieter über einen bestehenden Schädlingsbefall informieren. Nimmt der Mieter den Wohnungsraum so an, sollte vertraglich festgelegt worden sein, dass der Vermieter (innerhalb eines festgelegten Zeitraums) für die Beseitigung der Schädlinge aufkommt. Nach §535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Vermieter grundsätzlich den Wohnraum in einem hygienischen Zustand vermieten, der keine gesundheitliche Gefahr für den Mieter darstellen darf:

(1) Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Welche Rechte hat der Mieter bei Schädlingen im Haus?

Sind Schädlinge im Haus aufgrund mangelhafter baulicher Konstruktionen (Mauerritzen, undichte Fensterrahmen usw.) vorhanden, die im Mietvertrag nicht benannt bzw. nicht repariert worden sind, dann besteht das Mietrecht auf Mietminderung. Wurde die Wohnung mit dem Schädlingsbefall übergeben ohne den Mieter darüber zu informieren, kann der Mieter sich auf sein Mietrecht der Mietminderung bzw. das Recht auf Zurückbehaltung der Miete stützen. Dies besagt der erste Absatz des Paragraphen 536 im Bürgerlichen Gesetzbuch:

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.

UNSER TIPP:
Weitere Details zum Thema Mietminderung, wann sie rechtens ist und wie Sie sie korrekt ankündigen, erfahren Sie in diesem Ratgeber des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.

Wer zahlt den Kammerjäger?

Besteht ein Mangel beim Abschluss des Vertrags oder entsteht ein Mangel aufgrund von Umständen, die der Vermieter zu tragen hat, dann darf sich der Mieter nach §536a Schadenersatz verlangen. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels (§536a) besagt, dass der Mieter selbst den Mangel beseitigen kann und vom Vermieter den Ersatz für den erforderlichen Aufwand verlangen darf (§536a Absatz 2). Das heißt, dass bei dem Mangel von Ungeziefer im Haus, den der Vermieter zu vertreten hat, der Mieter den Kammerjäger zahlt, den Betrag jedoch vom Vermieter zurückverlangen darf.

Fazit

Wurde die Wohnung nicht durch Eigenverschulden vom Ungeziefer befallen, können Sie sich als Mieter auf Ihr Mietrecht (§536 des BGB) beziehen. Wenn das Wohnen im gemieteten Wohnraum durch Ungeziefer erschwert, gesundheitlich gefährdet oder unmöglich ist, dann sollte der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt und schnellstmöglich der Kammerjäger gerufen werden, um das Problem zu beseitigen.

Über unsere*n Autor*in
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Schaedlingsvernichtung.de ist das Branchenverzeichnis für Schädlingsbekämpfer und Kammerjäger. Die Redaktion von Schaedlingsvernichtung.de erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps bei allen Arten von Schädlingen im Haus und Garten.